1. Teilnahme und Freigabe
Die Bewerbung über das Sonoris-Kundenkonto begründet noch keinen Anspruch auf Teilnahme. Eine Partnerschaft beginnt erst mit der ausdrücklichen Freigabe durch Sonoris. Sonoris kann Partner-Links bei Missbrauch, falschen Angaben oder Vertragsverstößen pausieren.
2. Zuordnung von Verkäufen
Eine Provision entsteht nur für technisch nachvollziehbar zugeordnete und erfolgreich bezahlte Verkäufe. Abgebrochene oder fehlgeschlagene Checkouts zählen nicht. Die individuell vereinbarte Zuordnungsfrist, Provisionsbasis und Produktfreigabe sind im Partnerkonto einsehbar.
3. Provision und Wartefrist
Provisionssatz, Berechnungsbasis, Wartefrist, Mindestbetrag und die Behandlung wiederkehrender Zahlungen werden für jeden Partner individuell vereinbart. Rückerstattungen, Stornierungen und Zahlungsrückbuchungen reduzieren die Provision oder werden mit einer späteren Abrechnung verrechnet.
4. Abrechnung
Je nach Vereinbarung lädt der Partner eine ordnungsgemäße Rechnung hoch oder Sonoris erstellt nach vorheriger Zustimmung eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn. Partner bleiben für die Richtigkeit ihrer Unternehmens-, Steuer- und Rechnungsdaten verantwortlich.
5. Auszahlung
Auszahlungen erfolgen nach Prüfung manuell auf die freigegebene Bankverbindung. Änderungen der Bankverbindung müssen erneut geprüft werden. Beträge unterhalb des individuellen Mindestbetrags werden in die nächste Abrechnung übernommen.
6. Werbung und Kennzeichnung
Partner sind für die gesetzlich erforderliche Kennzeichnung ihrer Werbung und Affiliate-Links verantwortlich. Irreführende Aussagen, Markenmissbrauch und nicht genehmigte bezahlte Suchanzeigen mit der Marke Sonoris sind unzulässig.
7. Laufzeit und Beendigung
Beide Seiten können die Partnerschaft für die Zukunft beenden. Bereits ordnungsgemäß entstandene, nicht stornierte Provisionen bleiben nach Maßgabe der vereinbarten Warte- und Auszahlungsregeln abrechenbar.